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BGH, 17.10.1984 - 2 StR 472/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Konkurrenz zwischen versuchter Anstiftung zur Brandstiftung und vollendeter Brandstiftung - Anforderungen an die Befugnis einer Behörde zur Entgegennahme von eidesstattlichen Versicherungen - Rückschluss auf Eigentum an dem in Brand gesetzten Gebäude aus der Aussage der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1985, 55
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.06.1962 - 5 StR 189/62
Auszug aus BGH, 17.10.1984 - 2 StR 472/84
Dieses Tatbestandsmerkmal setzt vielmehr weiter voraus, daß die Versicherung über den Gegenstand, auf den sie sich bezieht, und in dem Verfahren, um das es sich handelt, vor der betreffenden Behörde abgegeben werden darf (BGHSt 13, 154 f; 17, 303). - BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.10.1984 - 2 StR 472/84
Der Angeklagte muß vom Vorwurf des vergeblichen Versuchs einer Anstiftung des Mitangeklagten Sa., die "Lagerhalle der Fa. C. GmbH" in Budenheim anzuzünden, freigesprochen werden (BGHSt 8, 38 ff; BGH Beschluß vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82). - BGH, 16.06.1959 - 5 StR 652/58
Auszug aus BGH, 17.10.1984 - 2 StR 472/84
Dieses Tatbestandsmerkmal setzt vielmehr weiter voraus, daß die Versicherung über den Gegenstand, auf den sie sich bezieht, und in dem Verfahren, um das es sich handelt, vor der betreffenden Behörde abgegeben werden darf (BGHSt 13, 154 f; 17, 303). - BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82
Verlesung eines Protokolls über die kommissarische Vernehmung eines Zeugen in der …
Auszug aus BGH, 17.10.1984 - 2 StR 472/84
Der Angeklagte muß vom Vorwurf des vergeblichen Versuchs einer Anstiftung des Mitangeklagten Sa., die "Lagerhalle der Fa. C. GmbH" in Budenheim anzuzünden, freigesprochen werden (BGHSt 8, 38 ff; BGH Beschluß vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82).
- BGH, 07.02.1989 - 5 StR 26/89
Rechtliche Folgen des Unterbleibens einer Begründung der Anordnung einer …
Zur Zuständigkeit in diesem Sinne gehört nicht nur die allgemeine Zuständigkeit der Behörde für die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen, sondern darüber hinaus, daß die betreffende Versicherung über den Gegenstand, auf den sie sich bezieht, und in dem Verfahren, um das es sich handelt, abgegeben werden darf und rechtlich nicht völlig wirkungslos ist (RGSt 73, 144, 145; 75, 399, 400; BGHSt 13, 154, 155; 17, 303; BGH StV 1985, 55 und 1985, 505 = bei Holtz in MDR 1985, 794). - OLG Frankfurt, 23.05.1996 - 3 Ss 149/96 Dies ist nur dann der Fall, wenn diese Behörde eidesstattliche Versicherungen abnehmen darf und ferner, daß die konkrete Versicherung über den Gegenstand, auf den sie sich bezog, und in dem Verfahren, um das es sich handelte abgegeben werden durfte und daß sie nicht rechtlich völlig wirkungslos war (vgl. BGHSt 5, 69; 17, 303; 24, 38; BGH StV 1985, 55;… Dreher/Tröndle, § 156 Rdnr. 5 jew. m. w. Nachw.).